Am 11. März 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/573 in Kraft getreten. Sie regelt die schrittweise Reduzierung und Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) innerhalb der Europäischen Union. Für Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren, ergeben sich daraus neue Verpflichtungen, die unmittelbar Einfluss auf die Zollabwicklung haben.
Das müssen Sie wissen:
- F-Gas-Registrierung ist Pflicht: Wenn Ihre Waren fluorierte Treibhausgase enthalten oder mit diesen in Verbindung stehen (z. B. Kälteanlagen, Klimageräte, bestimmte elektronische Bauteile, Kraftfahrzeuge und Baumaschinen mit Klimaanlage), ist eine Registrierung im F-Gas-Portal der EU erforderlich – sowohl für Importe als auch Exporte.
- Ohne Registrierung keine Zollanmeldung: Die F-Gas-Registrierung ist zwingende Voraussetzung für die Zollanmeldung. Ohne eine gültige Registrierung können betroffene Sendungen nicht abgefertigt werden.
- Erweiterte Berichtspflichten: Unternehmen müssen künftig genauere Angaben zur Art, Menge und Verwendung von F-Gasen machen und Berichte an die zuständigen Behörden übermitteln.
- Strengere Marktüberwachung: Die Verordnung verschärft die Kontrolle von Warenströmen, um illegale Importe zu verhindern. Verstöße können zu Verzögerungen oder Sanktionen führen.
Was jetzt zu tun ist:
Falls Sie Produkte importieren oder exportieren, die potenziell unter diese Verordnung fallen, empfehlen wir dringend eine zeitnahe Überprüfung Ihrer Warengruppen sowie die Registrierung im EU-F-Gas-Portal.
Bei Fragen zur Umsetzung oder wenn Sie Unterstützung bei der Registrierung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.