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Wichtige Neuerungen durch die Verordnung (EU) 2024/573 – Handlungsbedarf für Exporteure und Importeure

Geschrieben von Benedict Körner | 15.05.2025 08:42:24

Am 11. März 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/573 in Kraft getreten. Sie regelt die schrittweise Reduzierung und Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen (F-Gasen) innerhalb der Europäischen Union. Für Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren, ergeben sich daraus neue Verpflichtungen, die unmittelbar Einfluss auf die Zollabwicklung haben.

Das müssen Sie wissen:

  • F-Gas-Registrierung ist Pflicht: Wenn Ihre Waren fluorierte Treibhausgase enthalten oder mit diesen in Verbindung stehen (z. B. Kälteanlagen, Klimageräte, bestimmte elektronische Bauteile, Kraftfahrzeuge und Baumaschinen mit Klimaanlage), ist eine Registrierung im F-Gas-Portal der EU erforderlich – sowohl für Importe als auch Exporte.
  • Ohne Registrierung keine Zollanmeldung: Die F-Gas-Registrierung ist zwingende Voraussetzung für die Zollanmeldung. Ohne eine gültige Registrierung können betroffene Sendungen nicht abgefertigt werden.
  • Erweiterte Berichtspflichten: Unternehmen müssen künftig genauere Angaben zur Art, Menge und Verwendung von F-Gasen machen und Berichte an die zuständigen Behörden übermitteln.
  • Strengere Marktüberwachung: Die Verordnung verschärft die Kontrolle von Warenströmen, um illegale Importe zu verhindern. Verstöße können zu Verzögerungen oder Sanktionen führen.

Was jetzt zu tun ist:

Falls Sie Produkte importieren oder exportieren, die potenziell unter diese Verordnung fallen, empfehlen wir dringend eine zeitnahe Überprüfung Ihrer Warengruppen sowie die Registrierung im EU-F-Gas-Portal.

Bei Fragen zur Umsetzung oder wenn Sie Unterstützung bei der Registrierung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.