Am 11. März 2024 ist die Verordnung (EU) 2024/573 in Kraft getreten. Sie regelt die schrittweise Reduzierung und Kontrolle von fluorierten Treibhausgasen (F Gasen) innerhalb der Europäischen Union. Für Unternehmen, die Waren importieren oder exportieren, ergeben sich daraus neue Verpflichtungen, die unmittelbar Einfluss auf die Zollabwicklung haben. Das müssen Sie wissen: F Gas Registrierung ist Pflicht: Wenn Ihre Waren fluorierte Treibhausgase enthalten oder mit diesen in Verbindung stehen (z. B. Kälteanlagen, Klimageräte, bestimmte elektronische Bauteile, Kraftfahrzeuge und Baumaschinen mit Klimaanlage), ist eine Registrierung im F Gas Portal der EU erforderlich – sowohl für Importe als auch Exporte. Ohne Registrierung keine Zollanmeldung: Die F Gas Registrierung ist zwingende Voraussetzung für die Zollanmeldung. Ohne eine gültige Registrierung können betroffene Sendungen nicht abgefertigt werden. Erweiterte Berichtspflichten: Unternehmen müssen künftig genauere Angaben zur Art, Menge und Verwendung von F Gasen machen und Berichte an die zuständigen Behörden übermitteln. Strengere Marktüberwachung: Die Verordnung verschärft die Kontrolle von Warenströmen, um illegale Importe zu verhindern. Verstöße können zu Verzögerungen oder Sanktionen führen. Was jetzt zu tun ist: Falls Sie Produkte importieren oder exportieren, die potenziell unter diese Verordnung fallen, empfehlen wir dringend eine zeitnahe Überprüfung Ihrer Warengruppen sowie die Registrierung im EU F Gas Portal . Bei Fragen zur Umsetzung oder wenn Sie Unterstützung bei der Registrierung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.