Am 21. Januar 2025 endet die seit Mitte 2023 bestehende Übergangsphase auf NCTS Phase 5 und es treten die bereits bekannten wichtigen Änderungen für die Abwicklung von NCTS-Versandverfahren in Kraft. Erstmals erfolgt die Umstellung eines Zollverfahrens sekundengenau und zeitgleich in allen europäischen Mitgliedsstaaten.
Dies führt zu neuen Vorschriften und technischen Anpassungen, die die Zollabwicklung maßgeblich beeinflussen.
Obwohl alle EU-Mitgliedstaaten zugesichert haben, die Umstellung rechtzeitig umzusetzen, bestehen weiterhin Zweifel, ob der geplante Termin realistisch ist. Aus dem Kreis von Mitgliedern des Bundesverbandes der Zollsoftwarehersteller wurden große Bedenken geäußert, dass die Umstellung bis zum 21. Januar störungsfrei erfolgen kann. Als überraschend wird angesehen, dass mit heutiger Teilnehmerinformation von Seiten der deutschen Zollverwaltung (Link zur Teilnehmerinfo) eine offizielle Ankündigung für eine zeitgleich europaweit durchzuführende Umstellung erfolgte, obwohl in einigen Mitgliedstaaten noch erhebliche funktionale Einschränkungen bestehen. Der Erfolg des Übergangs bleibt somit ungewiss.
Wichtige Änderungen und Hinweise:
- Pflicht zur Angabe der sechsstelligen Warentarifnummer
Ab dem 21.01.2025 ist es verpflichtend, für jede Warenposition in der Versandanmeldung die zutreffende sechsstellige Warentarifnummer (Unterposition des Harmonisierten Systems) anzugeben. Ohne diese Angabe ist die Eröffnung von NCTS-Versandverfahren nicht möglich. Da Logistikdienstleistern die zollrelevanten Informationen zu den transportierten Gütern teilweise nicht bekannt sind, empfiehlt es sich, diese rechtzeitig bei den Kunden abzufragen, da eine unvollständige oder fehlerhafte Datenübermittlung zu Verzögerungen und Abwicklungsproblemen führen kann.
- Planen Sie mögliche Verzögerungen ein
Es kann am Umstellungstag und in den Folgetagen zu Störungen oder Verzögerungen bei der Abwicklung von Versandverfahren kommen. Unternehmen sollten ihre Abläufe entsprechend anpassen und sich darauf einstellen.
- Bereiten Sie Ihre Prozesse vor
Stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme und Abläufe an die neuen Vorgaben angepasst sind. Dies betrifft insbesondere die neuen Pflichtangaben wie die Warentarifnummer und Warenbeschreibung.
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig Kontakt zu Ihren Kunden aufzunehmen, um alle notwendigen Daten vollständig und korrekt zu erhalten.