Hintergrund
Mit der Einführung des Unionszollkodex zum 1. Mai 2016 wurden zollrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen, die in den Folgejahren auch technisch in den IT-Systemen der Zollbehörden aller europäischen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen.
Das Jahr 2023 stellt dabei ein besonderes dar, da in diesem Jahr unter anderem die beiden Zollverfahren AES (Ausfuhr) und NCTS (Versandverfahren) europaweit einheitlich auf ein völlig neues Datenmodell umgestellt werden.
Nicht alle europäischen Mitgliedsstaaten konnten die Anforderungen rechtzeitig in ihren lokalen Zoll-IT-Systemen umsetzen, was eine große Herausforderung für den reibungslosen internationalen Datenaustausch darstellt. Dies stellt Behörden, Softwareanbieter, Logistiker und Zollanmelder gleichermaßen vor Probleme, die Flexibilität und schnelle Anpassungsfähigkeit erfordern.
In kurzer Zeit müssen Abläufe und Prozesse angepasst werden, um Zollabfertigungen weiterhin durchführen zu können.
Trotz des im IT-Umfeld dominierenden Themas KI steht dieses Jahr aus Zollsicht nicht im Zeichen der Innovation, sondern vor allem der Aufrechterhaltung des Status quo.
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