Impfstoffe sind Fertigarzneimittel, bei denen die Vorgaben des Arzneimittelgesetztes zu beachten sind. Die Zollstellen wirken im Zuge der Zollabfertigung lediglich hinsichtlich der Überwachung des Verbringens mit.
Für die Umsetzung respektive den Vollzug des Arzneimittelgesetzes sind jedoch die Landesbehörden zuständig.
Zur Vermeidung von Abfertigungshindernissen sind die erforderliche Formalitäten oder Genehmigungen daher rechtzeitig mit den zuständigen Landesbehörden abzustimmen. Bei tierischen Bestandteilen des Impfstoffes ist der Veterinärbehörde ein Gesundheitsdokument vorzulegen.
Eine Liste der für Sie zuständigen Landesbehörde im Bereich "Durchführung des Arzneimittelgesetzes für den Bereich Humanmedizin" finden Sie hier auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriumgs.
Vollzug des Arzneimittelgesetzes (AMG) - Adressverzeichnis (bundesgesundheitsministerium.de)
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