Am 22. Juni 2018 sind EU-Zusatzzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den USA als Gegenmaßnahmen zu den von den Vereinigten Staaten verhängten Sonderzöllen auf Aluminium- und Stahlexporte in Kraft getreten.
Der erste Teil der Gegenstrategie betrifft die Einfuhren von Waren mit Ursprung in den USA, die in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 vom 20. Juni 2018 aufgeführt sind. Hierzu zählen u. a. Zuckermais, Reis und Reisprodukte, Erdnussbutter, Zubereitungen aus Cranberries, Orangensaft und Orangensaftkonzentrat, Whisky, Zigaretten, Tabak, Schönheitsmittel, Bekleidung, Erzeugnisse und Waren aus Eisen und Stahl, Bleche und Bänder aus Aluminium, Motorräder, Boote und Spielkarten. Auf diese US-Produkte werden zusätzliche Wertzölle in Höhe von 25 Prozent angewandt. Lediglich für Spielkarten beträgt der Zusatzzoll nur 10 Prozent.
Ein zweiter Teil der Maßnahmen soll ab 1. Juni 2021 in Kraft treten. Dann werden die Einfuhren von bestimmten Ursprungswaren der USA (siehe Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886) mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 10, 25, 35, beziehungsweise 50 Prozent belastet.
Die Durchführungsverordnung 2018/886 ist im EU-Amtsblatt L 158 vom 21. Juni 2018 veröffentlicht und steht zum Download unter folgender Adresse bereit:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R0886&qid=1529651187683&from=DE
Quelle:
DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V.
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