Die Langzeit-Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft werden im Implementierungs-Rechtsakt (IA), welcher ab dem 01. Mai 2016 zusammen mit dem Unionszollkodex (UZK) Güligkeit erlangt, neu geregelt.
Bezüglich folgender Fragestelltung schaftt die Zollverwaltung nun klarheit:
Behalten Langzeit-Lieferantenerklärungen auch über den 01. Mai 2016 ihre Gültigkeit, wenn diese auf Basis der alten Rechtsgrundlage Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 des Rates vom 11. Juni 2001 vor dem 01. Mai 2016 ausgestellt wurden?
Da sich hinsichtlich des Wortlautes Inhaltlich nur wenig ändern wird, ...
... bleiben die Erklärungen, die bis zum 30. April 2016, üblicherweise zum Jahreswechsel 2015/2016, ausgestellt werden, für den gesamten im Dokument angegebenen Zeitraum gültig, sofern Waren mit einem präferenziellen Ursprung geliefert werden.