Welche Änderungen mit dem Unionszollkodex ab dem 01. Mai 2016 einhergehen, halten wir in kurzen Nachrichtensplittern fest. Diese sind weder priorisiert, noch kann eine Gewähr über die Korrektheit der Information übernommen werden. Mögliche Änderungen und Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten.
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Nichtgemeinschaftsware und Gemeinschaftswaren heißen zukünftig Nicht-Unionsware und Unionsware.
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Man spricht zukünftig von dem Zollgebiet der Union
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verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA's) haben zukünftig eine Gültigkeit von drei Jahren - vormals waren sie sechs Jahre gültig.
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Die pauschale Bürgschaftsleistung bei NCTS-Versandverfahren wird von 7.000,- EUR auf 10.000,- EUR erhöht.
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Die vorübergehende Verwahrung, welche zukünftig eine Laufzeit von 90 Tagen, anstatt der bisherigen 45 Tage hat, kann nur in einem Bewilligten Verwahrlager geführt werden. Verwahrlager müssen Besichert werden.
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Es scheint, als sei der momentan häufig praktizierte Verwahrerwechsel am Ort der momentanen Verwahrung auf den neuen Verwahrinhaber nicht mehr möglich.
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