Der Unionszollkodex UZK, welcher bereits am 9. Oktober 2013 veröffentlicht wurde und ab dem kommenden 1. Mai 2016 zur Anwendung kommt, wurde durch die heute abschließend veröffentlichten Durchführungsbestimmungen (delegierten Rechtsakt (Delegated Act) und Durchführungsrechtsakt (Implementing Act)) ergänzt.
Diese beiden Dokumente ersetzen die heutige Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO).
Die mit dem Amtsblatt der EU vom 29. Dezember 2015 veröffentlicht Durchfügrungsbestimmungen sind hier als PDF abrufbar.
Der UZK bringt erhebliche Änderungen in den IT-Prozessen mit sich. Da die für die vollumfängliche Anwendbarkeit des UZK notwendigen IT-Systeme nicht zum 1. Mai 2016 zur Verfügung stehen, ist ein Übergangsrechtsakt, der sogenannte TDA (Transitional Delegated Act) notwendig. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 erfolgen.
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