Störung in der automatischen Abwicklung von Importsendungen des Typs Zollanmeldung vor Gestellung

Störung in der automatischen Abwicklung von Importsendungen des Typs Zollanmeldung vor Gestellung

Zollstörung in der Abwicklung am Zollamt Hamburg-Waltershof####

ATB Bestätigung erst nach Schiffsankunft möglich####

Um die Bearbeitungszeiten von Zollanmeldungen im Seeverkehr optimal zu takten, besteht die Möglichkeit, Importsendungen bereits vor Ankunft und Löschen eines Containers als Zollanmeldung vor Gestellung ohne ATB zur Vorprüfung an den Zoll zu senden. Sobald die ATB des Seecontainers bestätigt ist, wird eine Sendeautomatik gestartet, die die Gestellungsanzeige mit der ATB alle 60 Minuten an den Zoll sendet. Sobald der Container gelöscht wurde, ergeht in der Regel die CUSTAX mit dem Steuerbescheid und der Überlassung automatisch.

Seit dem, durch den Zoll vorgenommenen Softwareupdate vom vergangenen Wochenende (26.01), laufen alle „Zollanmeldungen vor Gestellung“, bei denen der Container noch nicht gelöscht wurde, auf einen Fehler. Die Vorgänge können nicht weiter automatisiert abgewickelt werden. Soweit uns bekannt, betrifft diese Störung vor allem die Abwicklung am Zollamt Hamburg-Waltershof (DE004851).

Ihre Mitarbeit bei der Abwicklung Ihrer Importsendungen über ZA Hamburg-Waltershof ist daher zwingend erforderlich!

Informieren Sie uns bitte unverzüglich, sobald der von Ihnen im Rahmen eines Importauftrags genannte Container gelöscht wurde. Erst dann können wir dem Zoll die ATB des Containers manuell übermitteln. Die Sendeautomatik, auch am Wochenende und des Nachts ist bis zur Behebung der Zollstörung nicht möglich. Aufgrund der ausgesetzten Sendeautomatik kann dieses nur während der Bürozeiten erfolgen.

Die Störung ist bereits bei der Zollamtsleitung bekannt. Das ITZBund (ehemals ZIVIT) der Zollbehörden ist ebenfalls über das Problem informiert. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

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