Erstellung von T2L/F-Statusnachweisen ab sofort wieder eingeschränkt möglich
Seit dem 01.03.2024 werden die Statusnachweise T2L und T2LF ausschließlich elektronisch über das PoUS-System ausgestellt und bei der Gestellung nach Wiedereinfuhr in das Zollgebiet der Union verwendet. Da das System PoUS erst seit dem 01.03.2024 zur Verfügung steht und seitens der EU keine Test- oder Übergangsphase